• Sie benötigen einen Energieausweis für Ihr Haus / Gebäude?

  • Haben Fragen zu Ihrem Energieverbrauch?

  • Dann Benötigen Sie eine Dichtigkeitsprüfung

Energieberatung Jörg Müller | Ich senke Ihre Energiekosten

Ist Ihr Gebäude energetisch im Moment auf dem Stand der Zeit?

 

An welcher Stelle ist eine energetische Optimierung Ihres Vorhabens anzusetzen?

Antworten geben Ihnen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit der "Vor-Ort-Beratung" und den gelisteten Energieberater Ihres Vertrauens.

 

Der Bauantrag für Ihr Gebäude muss vor 1995 gestellt worden sein

Das Förderhonorar wird für eine Vor-Ort-Beratung bei Ein- und Zweifamilienhäuser in Höhe von 400 Euro und bei Mehrfamilienhäusern mit derzeit 500 Euro bezuschusst. Als Ergebnis der Beratung erhalten Sie eine zusammenfassende Darstellung, die Aufnahme des Ist-Zustandes Ihres Gebäudes, sowie Vorschläge für Energieeinsparmaßnahmen.

Käufern oder Neumietern sind Energieausweise zu übergeben

 

services

Eigentümer die verkauften oder neu vermieten, haben nach der aktuellen EnEV 2009 den potentiellen Käufern und Neumietern den Energieausweis, mit Abschluss der Verträge diesen zu übergeben bzw. vorzuzeigen.

Nach der neuen EnEV 2014 müssen die Verkäufer und Vermieter künftig schon bei der Besichtigung den Energieausweis ihren potenziellen Kunden vorlegen.

Mit der neuen EnEN 2014 wird, wie es bereits für Haushaltsgeräte üblich, die Energieeffizienz-Klassen auch für Gebäude vergeben.

SENKEN SIE IHRE KOSTEN

Neubau, Anbau, Umbau oder Bestands-Modernisierung

 

Wärmeschutz für (Nicht-)Wohngebäude Neubau / Bestand

 

Für die Aufnahme im Bestand sind die aufgeführten Unterlagen vorzulegen (nur Kopien):

  • Vorhandene Grundrisse und Schnittzeichnungen des Gebäudes
  • wenn möglich eine Baubeschreibung des Gebäudes aus den Bauantragsunterlagen
  • Im Falle späterer Änderungen am Gebäude die technischen Unterlagen
  • Bei Erneuerung der Fenster, Heizung usw.: Handwerkerrechnungen
  • Schornsteinfegerprotokoll
  • Heizkostenabrechnung der letzten drei Jahre mit Zeitangaben
  • Angaben über Klimageräte (wenn vorhanden)
  • Angaben über Heizungsanlagen, Kaminöfen Warmwasserspeicher etc.

Energie- Ausweis / Energiepass für den Aushang

 

Energetische Anträge:

  • KfW –BANK, BAFA
  • TGA- Planung
  • Lüftungstechnik, Erdwärmetauscher und Heizungscheck
  • Luftdichtigkeitsprüfung
  • Original: BLOWER DOOR TEST

Energie-Beratung / Energieausweis

 

  • Senkung des Energie-Niveau im Jahresprimärenergiebedarf ( Qp ) und dem Transmissionswärmeverlust für Neubauten
  • Absenkung des Energieniveaus des Primärenergiefaktor für Strom
  • Keine konkreten Änderungen in den Anforderungen in dem Gebäudebestand (Sanierung)
  • Energeiausweise werden durch ein neues Kontrollsystem verwaltet
  • Die freiwillige Übergabe des Energieausweis an den Mieter oder Verkäufer wird als Routine umgesetzt
  • Im Angebot der Vermietung und Verkauf wird der Energieeffizenz -Kennwert aus dem Energieausweis mit angegeben
  • Der Refferenzort des Normverfahren ändert sich von Würzburg nach Potsdam

Für Häuser die vermietet, verpachtet und verkauft werden haben Eigentümer nach der Energieeinspar- Verordnung EnEV 2007 für diese Situationen einen Energiepass vorzulegen. Diese Reglung wird für Neubauten seit 2001 zur Anwendung gebracht.Dieser Energieausweis gibt Auskunft darüber wie viel Energie benötigt wird.

Änderungen mit der neuen EnEV 2014

In der EnEv 2014 sind Änderungen durch das Bundeskabinett vom 16.10.2013 herausgegeben. Im 2 Quartal 2014 werden die Änderungen maßgebend in Kraft treten.

Heizungs-Check & Fördermittel

 

Wärmebrücken

 

Energieverluste eines Gebäudes werden auch durch Wärmebrücken hervorgerufen. Somit ist die Aufmerksamkeit auf die Vermeidung von Wärmebrücken zu legen. Detaillierte Berechnung der Wärmebrücken, basieren auf umfangreiche Rechenabläufe mit denen sich in den Vorgabeprofilen wesentlich günstigere Werte berechnen lassen.

In der Auslegung Höhere Effizienzhausklassen lassen sich bei gleicher Dämmstoffdicke diese nur dann erreichen, wenn die Wärmebrücken berechnet werden.

Heizungs-Check

 

Wie effektiv läuft Ihre Heizungsanlage und arbeitet Sie störungsfrei? Diese Schwachstellen lassen sich durch einen Heizungscheck speziell auswerten bzw. durch einsprechende Maßnahmen beheben. Der Check umfasst das gesamte System, wobei die Prüfung im Wärmeerzeuger, in der Wärmeverteilung und in der Wärmeübergabe durchgefüht wird.

Nach der DIN EN 15378 wird das Verfahren standardisiert und neutral durchgefüht. Mit dem Ergebnis erhalten Sie einen detaillierten Inspektionsbericht und die Möglichkeit konkrete Modernisierungsvorschläge zu geben, um Energieverbrauch und Heizkosten zu senken.

Luftführungstechnik

 

Der Luftaustausch durch mechanische Lüftung wird mit Hilfe von Ventilatoren über definierte Öffnungen gefördert. Mit den Komponenten der witterungs- und temperaturabhängigen Systeme ist ganzjährlich ein kontrollierter Luftwechsel möglich, der den hygienischen und baupysikalischen Rahmenbedingung entspricht.

Durch die moderne Lüftungstechnik von Kompakt-Lüftungsgeräte, Großraumlüftungssysteme, Einzelraumlüftung oder Wohnungslüftung werden aktiv Schimmelbildung, und die CO2 Belastung reduziert wobei durch eine hohe Energieeffizienz die Kosten minimiert werden.

Erdwärmetauscher

 

Der Wirkungsgrad einer Lüftungsanlage steigt wenn ein Erdwärmetauscher vorgeschaltet ist. Durch die Energie der Erdwärme wird die Frischluft auf eine Gebäudegünstige Temperatur gebracht (Sommer/Winter) die dann über die Lüftungsanlage einen Energetischen Anteil in das System einbringt.

Die Frischluft durchströmt den Erdwärmetauscher, sodass sie bei niedrigen Außentemperaturen vorgewärmt und bei hohen Temperaturen gekühlt wird. Daher kann dieses Lüftungssystem als Heizung und auch Klimaanlage dienen.

 

Fördermittel

Durch Einsparung von Energie für Ihr Gebäude reduzieren Sie den Ausstoß schädlicher Emissionen und haben damit das Klima geschont. Der Staat fördert beim Einbau von Dämmtechnik und hocheffizienz Anlagentechnik für die Energieeinsparung in der Ausführung. Förderprogramme werden durch die KfW und das BAfA zur Verfügung gestellt. Auch Kommunen fördern Energiesparen.

 

Orte: Oldenburg, Elsfleth, Westerstede, Rastede, Berne, Bremen, Osterholz-Scharmbeck, Rothenburg, Verden, Nienburg, Bassum, Diepholz, Damme, Osnabrück, Quakenbrück, Meppen, Löningen, Cloppenburg, Papenburg, Vechta, Lohne

Über mich

 

 

1981 - 1984 Ausbildung zum Heizungs- und Lüftungsbau

1986 - 1990 Energietechnik Dampf und Wasser

1993 - 1998 Studium der Betriebs- und Versorgungstechnik

2000 - 2008 Maschinenbau Dokumentation Konstruktion

2009 - 2012 Lüftungstechnik in der TGA

    Seit 2012 Energieberater in der DIN 18599 für Nichtwohngebäude

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